Datei:551086 OÖ Umweltanwalt Urteil des LVWG zu Effektbeleuchtung in Natura-2000-Gebiet.pdf
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Beschreibung
Liebe Freunde der Nacht,
Anbei ein ganz frisches Urteil des Landesverwaltungsgerichts OÖ (in Österreich die Berufungs/Beschwerdeinstanz über der Naturschutzbehörde) zum Thema "Effektbeleuchtung in einem Natura-2000-Gebiet".
Folgende Passage ist zentral:
Es ist in diesem Zusammenhang weiters darauf hinzuweisen, dass bei unionsrechtskonformer Auslegung (vgl. AB zu LGBl. Nr. 24/2004 und Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie bzw. Art. 9 Abs. 1 VS-RL) von einer „zufriedenstellenden“ Lösung dann gesprochen werden kann, wenn durch die aßnahme das vorliegende Problem gelöst bzw. im konkreten Fall der angestrebte Zweck (Beleuchtung der Aussichtsplattform) erreicht und gleichzeitig soweit als möglich die in der Richtlinie geregelten Verbote beachtet werden. Die gewählte Lösung ist daher jedenfalls auf jenes Maß zu beschränken, das objektiv nötig ist, um dem betreffenden Problem abzuhelfen bzw. den betreffenden Zweck zu erreichen. Insofern dürfen immer nur jene Maßnahmen angewendet werden, die am wenigsten beeinträchtigend für die betroffenen Tierarten und ihre Lebensweise wirken und dennoch zielführend sind. Es wird auch eine Auseinandersetzung mit dem Begriff „vorübergehende Beunruhigung“ (§ 29 Abs. 1a leg. cit. vgl. dazu AB zu LGBl. Nr. 129/2001) zu erfolgen haben und erfordert § 30 Abs. 2 Oö. NschG 2001 Ermittlungen und Feststellungen zu den persönlichen Voraussetzungen des Antragstellers.
Gruß aus Linz, Martin Donat
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aktuell | 10:34, 27. Aug. 2023 | (124 KB) | GuentherWuchterl (Diskussion | Beiträge) | Liebe Freunde der Nacht, Anbei ein ganz frisches Urteil des Landesverwaltungsgerichts OÖ (in Österreich die Berufungs/Beschwerdeinstanz über der Naturschutzbehörde) zum Thema "Effektbeleuchtung in einem Natura-2000-Gebiet". Folgende Passage ist zentral: Es ist in diesem Zusammenhang weiters darauf hinzuweisen, dass bei unionsrechtskonformer Auslegung (vgl. AB zu LGBl. Nr. 24/2004 und Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie bzw. Art. 9 Abs. 1 VS-RL) von einer „zufriedenstellenden“ Lösung dann gesproche… |
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